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02/01/2010 - dpa |
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Schwenker Anwalt: "Schwerer Verfahrensfehler" - Gericht entschuldigt sich |
In der Manipulationsaffäre um den deutschen Handball-
Meister THW Kiel hat sich das Kieler Landgericht bei Uwe Schwenker
und Zvonimir Sedarusic sowie deren Verteidigern für einen Fauxpas
entschuldigt. Das Gericht bedaure sehr, dass die Beschuldigten von
der Anklageerhebung erst durch die Medien erfahren hätten, hieß es in
einer Erklärung des Landgerichts vom Montag. Der Presse seien Einzelheiten mitgeteilt worden, "bevor den Beschuldigten und ihren Verteidigern die Anklage zugestellt wurde", hatte Schwenkers Anwalt Harald Riettiens zuvor gegenüber der dpa dem Gericht "einen schweren
Verfahrensfehler" vorgeworfen.
Schwenkers Anwalt Harald Riettiens warf dem Kieler Gerichtssprecher, der am Samstag gegenüber der dpa den Eingang einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Schwenker und Serdarusic bestätigt hatte, "einen schweren Verfahrensfehler" vor. Der Presse seien Einzelheiten mitgeteilt worden, "bevor den Beschuldigten und ihren Verteidigern die Anklage zugestellt wurde", sagte Riettiens am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Schwenker selbst wollte am Wochenende noch abwarten, "was in der Anklageschrift steht". Er räumte aber am Rande der EM in Österreich ein, dass ihn die Anklage nicht kalt lässt: "Klar, dass mich das berührt."
Der Aufsichtsratsvorsitzende des THW Kiel, Klaus-Hinrich Vater, hat unterdessen gelassen auf die jüngsten Entwicklungen in der Manipulationsaffäre reagiert. "Bei mir kommt keine Unruhe auf", sagte Vater den «Kieler Nachrichten» (Montag). Er bleibe dabei, dass gegen den Handball-Rekordmeister THW "nichts Belastbares vorliegt".
Hintergrund:
In Paragraph 23, Absatz 2 der «Richtlinien für das Strafverfahren
und das Bußgeldverfahren (RiStBV) heißt es: "Über die Anklageerhebung
und Einzelheiten der Anklage darf die Öffentlichkeit grundsätzlich
erst unterrichtet werden, nachdem die Anklageschrift dem
Beschuldigten zugestellt oder sonst bekanntgemacht worden ist."
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